Sitzung des Ortsbeirats Uetz-Paaren am 02.11.2023

Ö 6.2 Beschlussvorlage - 23/SVV/0931
Stellungnahme der Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen der förmlichen Beteiligung

Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland- Fläming – Beteiligung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 ROG i.V.m. § 2 Absatz 3 Satz 2 und 3 RegBkPlG Ihre Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme vom 12. Juli 2023

Der Ortsbeirat Uetz-Paaren hat die Vorlage in seiner Sitzung am 02.11.2023 einstimmig abgelehnt. Er bittet, die Begründung für die weiteren Beratungen der Ausschüsse und der StVV als Anhang an den Beschluss anzuhängen.

Begründung der Ablehnung des Antrags:

Der Ortsbeirat Uetz-Paaren ist sich der der Bedeutung von Windkraftenergieanlagen für die unabhängige alternative Energieerzeugung von fossilen Energieträgern bewusst und spricht sich ausdrücklich für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und im Land Brandenburg aus.

Der Ortsbeirat Uetz-Paaren spricht aber sich gegen die Aufstellung von Windkraftenergieanlagen im Stadtgebiet Potsdams aus, insbesondere auch in seinen nördlichen Ortsteilen sowie seinen dicht angrenzenden Nachbarorten im Havelland. Das Stadtgebiet Potsdam ist kein geeigneter Ort für die Aufstellung Windkraftanlagen, deren Betrieb Einfluss negativer Wirkungen auf Menschen, Natur und Umwelt hat. Schutzwürdig ist hier insbesondere die Wohnbevölkerung!

Wir sprechen uns gegen die Aufnahme potenziell geeigneter Flächen im Potsdamer Stadtgebiet als Vorrangflächen für die Windenergienutzung im Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming aus.

Laut Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 ist das Ziel der Gesamtfläche der Vorranggebiete für die Windenergienutzung von einem Anteil von 1,84 Prozent der Fläche des Regionsgebiets erreicht und übertroffen. Die Berechnung erfolgte ohne die vorgeschlagenen Potsdamer Flächen. Für dieses Ziel sind die Potsdamer Flächen also nicht relevant.

Wenn die Planung und Bau von Windkraftanlagen durch Potsdams Stadtplanung und der EWP vorgeführt wird, scheinen uns Bebauungsplanverfahren das geeignete Mittel, um alle Standorte und Belange zu prüfen sowie nach Bedarf für Ausgleich zu sorgen.

Auch sind bei Bebauungsplanverfahren hier das Mitspracherecht und Entscheidungsgewalt der Ortsbeiräte und Stadtverordneten gewährleistet. Wir empfehlen schon aus diesem Grund den Stadtverordneten die Beschlussvorlage - 23/SVV/0931 abzulehnen.

Des Weiteren hätte es der Ortsbeirat Uetz-Paaren sehr begrüßt, hier schon frühzeitiger in den Überlegungen und Planungen durch die Stadt Potsdam und EWP informiert und eingebunden worden zu sein und erwarten dies in Zukunft!